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Streaming im Internet ist laut Regierung legal

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Laut der Bundesregierung ist das Betrachten eines Porno-Streams keine Urheberrechtsverletzung.

Noch vor Weihnachten wurden einige Internetnutzer abgemahnt, die sich über der Plattform „Redtube“ Filme angesehen haben.

Gut 10.000 Abmahnungen wurden wegen angeblich illegalem Streaming verschickt. Die User sollten einige hundert Euro Strafe zahlen, wir berichteten.

Kanzlei verschickte Abmahnungen

Die Kanzlei Urmann + Collegen verschickte bereits Ende des letzten Jahres zahlreiche Abmahnungen an Internetuser, die sich auf dem Porno-Portal „Redtube“ diverse Filme angesehen haben. Laut der Kanzlei würde das Ansehen eines Streams gegen das Urheberrecht verstoßen. Doch dies wiederlegte nun die Bundesregierung.

Erste Zweifel an Abmahnungen kamen früh

Bereits kurz nach Bekanntmachung der Abmahnmethode der Kanzlei, wurde infrage gestellt, ob dieses Verhalten überhaupt rechtskräftig ist. Durch das Amtsgericht Hamburg wurde auf Antrag von Redtube eine einstweilige Verfügung erlassen. Diese richtete sich gegen die Abmahnschreiben der Firma The Archive AG durch die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen. Die Firma The Archive AG darf von nun an keine Abmahnschreiben mehr an die Nutzer von „Redtube“ senden.

Nutzer hätten Urheberrecht verletzt

In den Abmahnschreiben wurde explizit darauf hingewiesen, dass die User gegen das Urheberrecht der Firma The Archive AG verstoßen haben. The Archive AG macht übrigens nicht nur Urheberrechte an Videos geltend, die in den Abmahnschreiben aufgeführt sind, sondern auch an Streaming-Clips.

Eine unbegründete Forderung

Von dem Gericht wurde die Forderung der Firma The Archive AG als unbegründet eingestuft. Demnach könne der Nutzer der Plattform nicht davon ausgehen, dass die angebotenen Inhalten auf „Redtube“ aus illegalen Quellen stammen.  Darüber hinaus wurde auch vom Protalbetreiber bereist mehr darauf hingewiesen, dass keine Daten, wie IP-Adresse oder andere Informationen an Dritte weitergegeben wurden. Demnach stellt sich die Frage, wie The Archive AG und die Kanzlei Urmann + Collegen an die Daten gekommen sind.

Streaming sind legal

Durch die jetzige Entscheidung können sich die Internutzer wohl teilweise in Sicherheit wiegen. Denn es wäre auch ein wenig vermessen, jeden User abzustrafen, der sich im Netz einen Stream ansieht. Ganz gleich, ob es sich dabei um erotischen Inhalt handelt oder nicht.

The Archive hatte keine Urheberrechte

Es stellte sich mittlerweile auch heraus, dass die Firma The Archive AG gar nicht über die zahlreichen Urheberrechte verfügte. Es wurden also User angemahnt, obwohl kein rechtlicher Hintergrund besteht. Ob nun aber doch einige Nutzer die geforderten Summen gezahlt haben, ist nicht bekannt. In diesem Fall kann das Geld wohl kaum wieder zurückgeholt werden.

Lieber einmal mehr rechtlichen Beistand einholen

Nach dieser Aktion raten nicht nur Verbraucherschützer den Betroffenen in einem solchen Fall, weder Zahlungen vorzunehmen noch die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und stattdessen fachkundige Hilfe zu suchen. Ein Rechtsanwalt oder auch die Verbraucherzentrale kann durchaus schnelle und professionelle Hilfe bieten und das Problem so aus der Welt räumen.


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